Mitgliederversammlung des Vereins
"Selbstverwaltung für Thüringen e. V." am 15.02.2017 in Weimar:
Auszug aus dem Amtsblatt 03/2017 VG "Nesseaue"
Gebietsreform – Volksbegehren – Sachstand
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde,
da fast alle unsere Gemeinden auch im Verein „Selbstverwaltung für Thüringen e. V.“ Mitglieder sind, wurde die Verwaltung gebeten, Ihnen einen kurzen Sachstand zum Volksbegehren aus der Mitgliederversammlung heraus zu geben und mit den desorientierenden Informationen, die durch die Presse und die Medien immer wieder gestreut werden, aufzuräumen.
Am 15.02.2017 fand im Sitzungssaal der Stadt Weimar die Mitgliedsversammlung des Vereins statt. Der große Saal war sehr gut gefüllt von allen Mitgliedern. Als Gäste und Gastredner waren unter anderem auch anwesend: die Präsidentin des Thüringer Landkreistages – Frau Schweinsburg, der Geschäftsführer unseres Thüringer Gemeinde- und Städtebundes – Herr Rusch, mehrere Landräte, als Gastgeber selbstverständlich der Oberbürgermeister der noch kreisfreien Stadt Weimar – Herr Wolf und der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag - Herr Fiedler.
Im Rahmen des Rechenschaftsberichtes durch unseren Vereinsvorstand wurde deutlich, dass an den Presse- und Medienmitteilungen, dass es irgendwelche Änderungsgespräche/Angebote durch unseren Ministerpräsidenten, durch die Führungskoalition, durch das Innenministerium oder durch die Staatskanzlei gibt, schlichtweg nichts Wahres dran ist. Alles presse- und medienwirksam ausgedacht, zusammengereimt und vorgeschoben. Mit Taschenspielertricks von Halbwahrheiten, extrem kurzen Entscheidungsfristen, falschen Zahlen über Unwissen bis hin zu angeblichen, nebulösen Angeboten wie große Landgemeinde oder jetzt neu Verbandsgemeinde sollen unsere Gemeinden und damit Sie als Bürger desorientiert und auch weiterhin ihres bisherigen Daseins in der selbstbestimmenden Gemeinde beraubt werden.
Frau Schweinsburg, Herr Rusch und Herr Fiedler haben noch einmal ganz intensiv verdeutlicht, dass das Innenministerium, die Führungskoalition, die Staatskanzlei und der Ministerpräsident auf
Vernebelungstaktik setzen und bis zum heutigen Tage weder eine einzige Anfrage beantwortet haben, auf Stellungnahmen eingegangen sind oder diese gar berücksichtigt wurden.
Das Thüringer Innenministerium als Gesetzesvorbereiter für das Vorschaltgesetz war bis heute nicht in der Lage, Einsparpotentiale, Effizienzgewinne oder eine Erhöhung des Bürgerservice durch die aufgestülpte Gebietsreform der Gemeinden und Landkreise aufzuzeigen. Der Ministerpräsident und die Minister waren auch ebenfalls bis heute nicht in der Lage tatsächliche Einsparpotentiale oder Effizienzgewinne im eigenen Hause ihrer Ministerien aufzuzeigen.
Es wird von allen Seiten davon ausgegangen, dass trotz positiver Gemeinderatsbeschlüsse mitsamt Einwohnerbefragung sich das Innenministerium als Vorbereiter der Neugliederungsgesetze und die Führungskoalition nicht an irgendwelche Gemeindeneugliederungsbeschlüsse halten und nur die Gemeindebeschlüsse akzeptieren wird, die ihren eigenen Vorstellungen entsprechen. Alle anderen Gemeinden werden zwangszusammengelegt. Insoweit wird es nicht in Größenordnung wirklich selbstgewählte Gemeindeneugliederungen geben.
Sachstand Volksbegehren:
Die Antragshürde (5.000 Unterschriften) zur Zulassung des Volksbegehrens wurde mit 47.000 gültigen Unterschriften lässig in einer noch nie dagewesenen Form genommen und das Volksbegehren vom
Präsidenten des Thüringer Landtages, Herrn Carius, auch zugelassen.
Die Landesregierung (der Ministerpräsident und die Minister) – nicht der durch das Volk gewählte Landtag - mehrheitlich bestimmt durch die Führungskoalition Rot-Rot-Grün (mit nur knapp 51%) - hat gegen die Zulassung des Volksbegehrens Klage eingelegt und schindet damit eindeutig und ausschließlich nur auf Zeit, um unumkehrbare Tatsachen schaffen zu können. Dem soll und muss entgegengewirkt und die tatsächliche Stimmung im überwiegend ländlich geprägten Raum Thüringens aufgezeigt werden. 801 Gemeinden von 841 Städten und Gemeinden sind von der Gebietsreform betroffen.
Wann der Verfassungsgerichtshof über die zurzeit mindestens schon 18 anhängigen Klagen gegen das Vorschaltgesetz entscheiden wird, kann leider nicht vorhergesagt oder gar beschleunigt werden.
Unabhängig davon sind weitere Klagen in Vorbereitung.
Um ein eindeutiges und deutliches Zeichen an die Führungskoalition und den Ministerpräsidenten zu senden, dass unabhängig von ihren Verzögerungstaktiken das Volksbegehren sehr gute Erfolgsaussichten
haben wird, soll jetzt ein Brief mit einer Unterschriftensammlung erfolgen, die gleich wie bei der Unterschriftensammlung zum Volksbegehren die notwendigen 200.000 Stimmen erreicht. Hierzu ist ein
Brief als Aufhänger entwickelt worden mit dem Namen: „Thüringer Bürgeraufruf“.
Geplant ist, die Unterschriftensammlung im Zeitraum vom 20.03. bis 20.07.2017 durchzuführen.
Es sollen dieses Mal der Einfachheit halber Unterschriften-Listen herausgegeben werden, nicht wie beim letzten Mal 1 Stimme pro Blatt. Und die Anforderungen an die Sammlung werden nicht so hoch angebunden. Es kann dann z. B. auch in den Amtsstuben der Gemeinden oder der Verwaltungsgemeinschaft gesammelt werden. Zusätzlich ist auch eine Online-Unterschriftensammlung vorgesehen.
Ziel der jetzt geplanten Unterschriftenaktion ist ausschließlich: Zeigen, dass wir die notwendigen Stimmen auf jeden Fall zusammenbekommen werden und damit der Landesregierung und dort der
Führungskoalition vor Augen führen, dass sie über die Aufhebung ihres absolut undemokratischen, das Ehrenamt vollkommen zurückdrängenden, Nichts einsparenden, nur Kosten verursachenden und
bürgerdienstleistungverschlechternden Vorschaltgesetzes nachdenken soll. Und es sollen bitte nicht Jahre ins Land gehen und unnötige Rechtswege beschritten werden, um die völlig plan- und sehr
voraussichtlich auch ergebnislose Gebietsreform zu stoppen.
Der Vorschlag unseres Vereinsvorstandes wurde von den anwesenden Mitgliedern und Gästen deutlich begrüßt und soll konsequent unterstützt werden. Wir zählen auf alle Einwohner der betroffenen Gemeinden und damit auf Sie persönlich. Es ist Ihre Gemeinde – es ist unser Land – und steht damit als politischer Spielball nicht zur Verfügung!
Pressemeldung, 11. Januar 2017
Landesregierung klagt gegen Volksbegehren
Politischer Offenbarungseid der Direktdemokraten
Weder Wahlmandate auf der kommunalen Ebene noch Bürgerbeteiligung auf Landesebene sind für die rot-rot-grüne Landesregierung von Bedeutung. Schon das erste Rendezvous der Ramelow-Administration mit dem politischen Willen der Bevölkerungsmehrheit führt zum politischen Offenbarungseid der regierenden Direktdemokraten.
Vertraut man den Umfragen, sind sechzig Prozent der Thüringer quer durch alle Parteien gegen die Gebietsreform. Die absolute Rekordzahl von mehr als 40.000 Unterstützern hat der Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens gegen die Gebietsreform problemlos gefunden. Das ist kein Wunder. Aus der Gebietsreform entsteht kein wirtschaftlicher Nutzen. Darin sind sich die Wissenschaftler einig. Der Gebietsreform fallen fünf von sechs vollwertigen ehrenamtlichen Gemeinderats- und Bürgermeistermandaten in der Fläche zum Opfer. Der Bürger soll sich aus der kommunalen Selbstverwaltung heraushalten. Mit der am 10. Januar beschlossenen Klage gegen das Volksbegehren wirft die Landesregierung jetzt ihre hehren direktdemokratischen Grundüberzeugungen über Bord. Der Bürger hat auch in der Landesgesetzgebung dieser Regierungsmehrheit nichts mitzureden.
Die weiteren Aktivitäten des Vereins „Selbstverwaltung für Thüringen“ sind damit vorgegeben. Ziel bleibt nach wie vor die Verhinderung der nutzlosen Gebietsreform. Dazu ist die Gebietsreform bis zur Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes in der öffentlichen Diskussion zu halten. Der Verein wird sich deshalb an dem Verfahren über das Volksbegehren vor dem Verfassungsgerichtshof auf geeignete Art beteiligen. Er wird öffentlichkeitswirksame Wege finden, die Bevölkerung weiterhin in die politische Auseinandersetzung einzubeziehen. Über das genaue Maßnahmenpaket wird der Verein in Kürze entscheiden. Er wird über den Gang dieser Aktivitäten die Öffentlichkeit regelmäßig unterrichten. Er wird das Demokratieverständnis der Regierungsparteien thematisieren. Der Druck auf die Landesregierung wird weiter wachsen. Dank dieser Aktivitäten werden die interessierten Bürger zudem die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes über das Volksbegehren einzuordnen wissen, wenn sie denn fällt. Die Wahlen der nächsten Jahre bieten dann reichlich Gelegenheit, dieses Wissen in Wahlentscheidungen umzusetzen.